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   BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13   

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https://dejure.org/2013,12354
BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13 (https://dejure.org/2013,12354)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2013 - 3 StR 85/13 (https://dejure.org/2013,12354)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13 (https://dejure.org/2013,12354)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 29 BtMG
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung (Erforderlichkeit der Kenntnis vom Nutzungszweck im Zeitpunkt der Überlassung; keine Garantenpflicht des Wohnungsinhabers; Voraussetzungen der "psychischen Hilfe")

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
    Betäubungsmittelhandel: Beihilfe des Wohnungsinhabers zum Drogenhandel des Mitbewohners durch aktives Tun, Duldung oder "psychische Hilfe"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Abwicklung der strafbaren Handlung

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Beihilfe des Wohnungsinhabers zum Drogenhandel des Mitbewohners durch aktives Tun, Duldung oder "psychische Hilfe"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 Abs. 1; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Abwicklung der strafbaren Handlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Beigewohnt” = (mit)gefangen? - Beihilfe im BtM-Recht

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitgehangen, mitgefangen? Zur Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beim Zusammenwohnen mit einem Drogenhändler

  • ozsr.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Zurverfügungstellen einer Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beihilfe zum Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 249
  • JR 2014, 39
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    2 a) Eine entsprechende Beihilfe durch aktives Tun setzt regelmäßig voraus, dass der Wohnungsinhaber bereits bei Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 38; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67).

    Indes hat der Wohnungsinhaber im Allgemeinen keine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB, gegen die Nutzung der Wohnung für die Begehung von Betäubungsmitteldelikten einzuschreiten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 36 mwN).

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 156/92

    Unterlassen - Garantenpflicht des Vermieters - Garantenstellung -

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Im Übrigen hätte der Gehilfenvorsatz näherer Erörterung bedurft, da die Angeklagte ihren Freund möglicherweise allein im Hinblick auf die persönliche Beziehung in ihre Wohnung aufnahm (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 156/92, NJW 1993, 76).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 251/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe durch Unterlassen;

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    2 a) Eine entsprechende Beihilfe durch aktives Tun setzt regelmäßig voraus, dass der Wohnungsinhaber bereits bei Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, juris Rn. 38; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67).
  • BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11

    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Soweit die Duldung als unterbliebenes Einschreiten gegen das Handeltreiben des Mitbewohners zu werten ist, handelt es sich dabei letztlich um den Vorwurf eines Unterlassens (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58 f.).
  • BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Allerdings setzt auch die Beihilfe in der Form psychischer Unterstützung voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass dies dem Gehilfen bewusst war (s. etwa BGH, Beschluss vom 9. September 1998 - 3 StR 413/98, StV 1999, 212).
  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 225/95

    Bande - Bandenmitgliedschaft - Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel -

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Eine vom Landgericht herangezogene "psychische Hilfe" für den Haupttäter G. könnte zwar in einer zugesagten Hinnahme des Rauschgifthandels liegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1995 - 1 StR 225/95, StV 1995, 624, 625; vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, NStZ 1994, 92).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 397/93

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgifthändler - Wohnung -

    Auszug aus BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13
    Eine vom Landgericht herangezogene "psychische Hilfe" für den Haupttäter G. könnte zwar in einer zugesagten Hinnahme des Rauschgifthandels liegen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1995 - 1 StR 225/95, StV 1995, 624, 625; vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, NStZ 1994, 92).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Die psychische Beihilfe setzt voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wird und dies dem Gehilfen bewusst ist (s. BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17

    Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung:

    Die psychische Unterstützung eines Tatgenossen setzt voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wird und dass dies dem unterstützenden Tatgenossen bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2014 - 5 StR 2/14, NStZ 2014, 351, 352; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; Senat, Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Zum anderen hat ein Wohnungsinhaber grundsätzlich nicht die Rechtspflicht, gegen ein von ihm bemerktes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Dritte in seiner Wohnung einzuschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, juris Rn. 9; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, juris Rn. 5; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221, 222; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, juris Rn. 11; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 233).
  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Solche Umstände mögen bei der oben unter B II. 2 lit. b (2) behandelten Fallgestaltung in Betracht kommen, könnten dann aber bereits den Vorwurf der Beihilfe durch aktives Tun begründen (vgl. auch BGH NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 24.03.2014 - 5 StR 2/14

    Strafverfahren wegen schwerer bzw. gefährlicher Körperverletzung: Notwendige

    Auch die Beihilfe in Form psychischer Unterstützung setzt indessen voraus, dass die Tatbegehung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass dies dem Gehilfen bewusst war (BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249; Beschluss vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 14).
  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Dass die Angeklagte schon bei der Überlassung der Mitnutzung der Wohnung an den Mitangeklagten von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, aaO; Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249), hat die Strafkammer nicht angenommen.

    Eine auf die künftige Hinnahme des Rauschgifthandels in der Wohnung bezogene Zusage der Angeklagten, die als psychische Unterstützung der Taten des Mitangeklagten gewertet werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, aaO), lässt sich den Urteilsfeststellungen ebenfalls nicht entnehmen.

  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    a) Zwar erfüllt für den Wohnungsinhaber nach ständiger Rechtsprechung allein die Kenntnis und Billigung einer Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner noch nicht die Voraussetzung strafbarer Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten; denn ihm wird damit hinsichtlich dieses Handeltreibens im Falle einer fehlenden Garantenstellung ein lediglich strafloses Unterlassen zur Last gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, BGHR BtMG § 29 Beihilfe 7; vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32, und vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15 mwN).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

    Anders verhält es sich aber, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und die Aufnahme des Täters in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen erfolgte (BGH, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67 und vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22

    Strafsache: Beihilfe durch Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von

    Zwar ist das Landgericht in rechtlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, dass im Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von Straftaten grundsätzlich eine strafbare Beihilfehandlung liegen kann (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 1993 - 2 StR 397/93, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 10; BGH, Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32).
  • LG Köln, 20.03.2020 - 112 KLs 5/19
    Anders verhält es sich aber, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und die Aufnahme des Täters in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen erfolgte (BGH, 2 StR 251/06, 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 101/15

    Verbot der Schlechterstellung (Unzulässigkeit einer erstmaligen Verfallsanordnung

  • BGH, 28.06.2018 - 3 StR 106/18

    Voraussetzungen strafbarer Beihilfe durch das Überlassen einer Wohnung als Ort

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